Satzung
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Beitragsordnung
Folgende Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 04. April 2009 einstimmig beschlossen:
Der Verein erhebt von den Mitgliedern einen Jahresbeitrag.
Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Die Erhebung der Beiträge erfolgt grundsätzlich:
- durch Einbehaltung von den Pensionskassenbezügen oder
- durch Einzug vom Konto (Mitglied erteilt Einzugsermächtigung).
Mit der Stellung des Aufnahmeantrags erteilt das Mitglied hierfür seine Zustimmung.
Überweisung oder Barzahlung sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Der gesamte Jahresbeitrag ist als Einmalzahlung fällig. Teilzahlungen sind nicht möglich.